ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN, BEGRIFFSDEFINITION

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur „AGB“) regeln das rechtsverbindliche Verhältnis zwischen Prodator Software OÜ, ID: 14706809, Tax ID EE102219090, mit Sitz in Harju maakond, Tallinn, Kesklinna linnaosa, Pirita tee 20, 10127 (nachstehend nur „Auftragnehmer“) und dritten natürlichen oder juristischen Personen (nachstehend nur „Auftraggeber“), die auf der Grundlage eines Vertrags über die Zusammenarbeit (Bestellung) und damit verbundener Dienstleistungen (nachstehend nur „Vertrag“) entstehen. Integraler Bestandteil jedes Vertrags (Bestellung) sind diese AGB.

1.2 Der Auftragnehmer agiert auf dem europäischen Markt als Experte im Bereich der Erstellung von Marketingkampagnen ( https://www.prodator.cz).

1.3 Unter einem Auftraggeber wird in diesen AGB jede natürliche oder juristische Person verstanden, die ein Interesse am Abschluss eines Vertrags mit dem Auftragnehmer bekundet, oder die Person, zu deren Gunsten der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde. Der Auftraggeber stimmt hiermit zu und erklärt, dass er diesen Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt.

1.4 Für die Zwecke des Vertrags ist Folgendes zu verstehen:

1.4.1. Der Beginn der Zusammenarbeit ist der Tag, an dem die Bestellung für die Erstellung und Verwaltung der Marketingkampagne vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Eine solche unterzeichnete Bestellung kann an den Auftragnehmer in Form eines digital signierten Formulars über die Software Pandadoc (https://www.pandadoc.com/) sowie in Form einer digital gescannten Bestellung mit einer sichtbaren Unterschrift des Auftraggebers zugestellt werden.

1.4.2. Unter einer Kampagne wird die Erbringung einer Dienstleistung für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer verstanden, die in der Erstellung und Verwaltung einer Marketingkampagne gemäß den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers besteht zwecks Gewinnung von Kontaktdaten von Personen für die erforderlichen Positionen, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Werbung im sozialen Netzwerk www.facebook.com, wobei diese Kontakte dem Auftraggeber anschließend vom Auftragnehmer über eine geteilte Google Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Die Kampagne muss so modifiziert werden, dass sie den guten Ruf des Auftraggebers nicht schädigt.

1.4.3. Als Kampagnenstart gilt der Moment, in dem der Wortlaut der Kampagne vom Auftraggeber abgestimmt wird. Die Abstimmung bezieht sich auf den Tag, an dem der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, dass er mit dem Wortlaut einverstanden ist. Wenn der Auftraggeber innerhalb von 4 Tagen ab dem Datum der Zustellung des Kampagnenvorschlags keine Kommentare abgibt, dann gilt die Kampagne am 5. Tag nach seiner Zustellung als freigegeben.

1.4.4. Ein Coaching-Fragebogen ist ein vom Auftraggeber auszufüllender Fragebogen, in dem er Einzelheiten oder Anforderungen bezüglich der gewünschten Position (wie z.B. Ausbildung, Berechtigung, Standort) anführt. Diese Liste dient der Beurteilung des sogenannten qualifizierten Kontakts.

1.4.5. Ein qualifizierter Kontakt ist ein Kontakt, der die vom Auftraggeber im Coaching-Fragebogen angegebene Spezifikation erfüllt.

1.4.6. Ein Monat bedeutet für die Zwecke der Bestellung und dieser AGB 30 Kalendertage, unabhängig vom aktuellen Kalendermonat.

2. ABSCHLUSS, DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem die Bestellung an den Auftragnehmer zugestellt wird, entweder in Form einer gescannten unterzeichneten Bestellung oder durch Senden einer elektronisch signierten Bestellung (über die Software Pandadoc).

2.2. Bei Vertragsabschluss schließen die Vertragsparteien hiermit die Anwendung des § 1740 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus, d.h. sie vereinbaren, dass eine Antwort mit einem Nachtrag oder einer Abweichung, die die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändert, keine Annahme des Angebots zum Abschluss des betreffenden Vertrags ist, sondern ein Gegenvorschlag.

2.3. Alle Gerichtsverfahren zwischen den Vertragsparteien sind verbindlich, wenn sie in geschriebener Form, per Datenbox oder per E-Mail erfolgen, es sei denn, die Schriftform ist ausdrücklich ausbedungen.

2.4. Der Vertrag wird befristet abgeschlossen, und dies für den in der Bestellung vereinbarten Zeitraum. Dieser Zeitraum wird ab Beginn der Kampagne berechnet (nicht ab Vertragsabschluss), wobei sich der Lieferant verpflichtet, dass er im Rahmen des ersten Monats /sog. Probezusammenarbeit) mindestens eine dieser in der Bestellung/Abschnitt Mindestgarantie angeführten Bedingungen erfüllt.

2.5. Wenn der Lieferant im Laufe des ersten Monats keine der in der Bestellung/Abschnitt Mindestgarantie angeführten Bedingungen erfüllt, dann hat der Besteller das Recht, aufgrund der Nichterfüllung der Bedingungen der Probezusammenarbeit vom Vertrag zurückzutreten, und dieser Rücktritt ist ab dem Tag seiner Zustellung an den Lieferanten wirksam, wobei dafürgehalten wird, dass er verpflichtet ist dem Lieferanten die Mitteilung zum Rücktritt vom Vertrag spätestens am siebten Tag nach Ende des ersten Probemonats zuzustellen. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag hat der Besteller kein Recht auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen, auch nicht anteilig.

2.6. Wenn der Lieferant im Laufe im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach dem Probemonat keine der in der Bestellung/Abschnitt Mindestgarantie angeführten Bedingungen erfüllt, dann hat der Besteller das Recht, aufgrund der Nichteinhaltung der Ergebnisgarantie vom Vertrag zurückzutreten, und dieser Rücktritt ist ab dem Tag seiner Zustellung an den Lieferanten wirksam, wobei dafürgehalten wird, dass er verpflichtet ist dem Lieferanten die Mitteilung zum Rücktritt vom Vertrag spätestens am siebten Tag nach dem zweiten Monat, in dem keine der in der Bestellung/Abschnitt Mindestgarantie angeführten Bedingungen erfüllt wurde, zuzustellen. In diesem Fall hat der Besteller kein Recht auf Rückzahlung einer bereits gezahlten Vergütung, auch nicht anteilig. Wurde die Vergütung oder ein Teil davon bis zum Vertragsrücktritt noch nicht vollständig bezahlt, hat der Lieferant Anspruch auf die restliche Zahlung.

2.7 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber ihm nicht alle erforderlichen Angaben, insbesondere Informationen über Personen, mit denen er zusammenarbeiten möchte, auch nicht innerhalb einer Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zur Verfügung stellt. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung, nicht einmal anteilig. Ist die Vergütung oder ein Teil davon vor dem Rücktritt vom Vertrag nicht vollständig bezahlt, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf deren zusätzliche Zahlung.

2.8. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit was immer für einer fälligen Verpflichtung aus dem Vertrag mindestens 30 Tage in Verzug ist.

2.9. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer mit dem Start der Kampagne mindestens 30 Tage im Verzug ist.

2.10. Rücktritt vom Vertrag (mit Ausnahme des Rücktritts vom Vertrag gemäß Abs. 2.5. dieser AGB) bedürfen der Schriftform. Im Zweifelsfall wird davon ausgegangen, dass der über den Postdienstleister versandte Rücktritt an die andere Partei am dritten Werktag nach seiner Absendung zugestellt wurde.

2.11. Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am ersten Tag des auf die Zustellung der schriftlichen Mitteilung an den Auftragnehmer folgenden Monats. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer die Restleistung der Vergütung für die verbleibenden Monate der Kampagne in voller Höhe zu zahlen, unabhängig von der Beendigung des Vertrages selbst.

2.12. Der Besteller wird dem Lieferanten Informationen über den Verlauf der Verhandlungen mit qualifizierten Kontakten übergeben. Diese Informationen wird der Besteller dem Lieferanten in Form eines Eintrags in eine geteilte Google-Excel-Tabelle übergeben, die für die Übergabe von Kontakten durch den Lieferanten bestimmt ist. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und die im Auftrag festgelegte Mindestgarantie zu erfüllen, ist der Besteller verpflichtet, das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs, das Protokoll vom Vorstellungsgespräch und das Datum der Entscheidung über die Annahme des Stellenangebots spätestens fünf (5) Arbeitstage nach dem angegebenen Datum des Vorstellungsgesprächs einzutragen. Wenn der Besteller zweimal hintereinander diese Informationen nicht innerhalb der festgelegten Frist von fünf (5) Arbeitstagen angibt, nimmt er zur Kenntnis, dass der Lieferant seine Arbeit nicht ordnungsgemäß auszuführen kann und der Besteller in diesem Monat den Anspruch auf die in der Bestellung angegebenen Garantien verliert. In diesem Fall gilt die Garantie als in diesem Monat erfüllt.

3. KNOW-HOW UND VERTRAULICHKEIT

3.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Erstellung einer Kampagne entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen, insbesondere die Einstellung von vom Auftragnehmer erstellten Facebook-Werbung, das Know-how des Auftragnehmers ist.

3.2. Der Besteller darf nicht in die Einstellung der Kampagne eingreifen, d. h. das Lieferanten-Know-how einschränken, und dies insbesondere, was die Texte der Rekrutierungskampagnen angeht (dies gilt nicht für die Korrektur der Grammatik).
Der Besteller kann gegenüber dem Lieferanten Empfehlungen äußern, doch der Lieferant ist nicht verpflichtet, sich nach diesen Empfehlungen zu richten. Wenn der Besteller ausdrücklich auf diesen Empfehlungen oder Anweisungen besteht, dann haftet der Lieferant nicht für die Erfüllung der Bedingungen gemäß Abs. 2.4. dieser AGB und ihre Nichterfüllung stellt somit keine Vertragsverletzung dar und es entsteht auch kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag.

3.2.1. Der Besteller erteilt dem Lieferanten weiter die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der Daten aus dem sog. Qualifizierungsfragebogen und stimmt der Verwendung und Veröffentlichung (im Rahmen einer Kampagne) der Daten in der Bestellung in der Sektion „Schwerpunkt und zulässiger Mindestinhalt der Kampagne“ zu. Wenn es von Seiten des Bestellers zu einer Änderung dieser Daten kommt, insbesondere zu einer Senkung des Betrags der zu veröffentlichenden Bewertung, der Ablehnung einer Angabe dieses Betrags, zu einer Änderung oder einer Aberkennung eines wichtigen Boni der gegebenen Position, ist der Lieferant berechtigt, die Mindestgarantie in der Bestellung in der Sektion „Mindestgarantie pro Monat“ zu senken, und dies um bis zu 30 %–50 % je nach der Menge der Änderungen und der Auswirkung auf die Leistung der Kampagne.

3.2.2. Wenn der Besteller noch vor Beginn der Vorbereitung der Kampagne auf der in der Bestellung in der Sektion „Schwerpunkt und zulässiger Mindestinhalt der Kampagne“ angeführten Position eine Änderung des Kampagne-Schwerpunkts auf eine andere Position verlangt, ist der Lieferant verpflichtet, die Relevanz der Position und seines Angebots zu bewerten, ob es im Rahmen Möglichkeiten liegt, für diese Position die Mindestgarantien zu liefern, die in der Bestellung in der Sektion „Mindestgarantie pro Monat“ angegeben sind.

3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit keine eigenen Rekrutierungsaktivitäten über die Plattform facebook.com auf die gegebene Arbeitsstelle in eigener Verantwortung und Rechnung zu entwickeln.

3.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass alle Informationen und sonstigen Tatsachen, die sich auf den Inhalt dieses Vertrags beziehen oder die die Vertragsparteien einander im Zusammenhang mit Leistungen auf Grundlage dieses Vertrags (z.B. über die Geschäftsstrategie des Auftraggebers, seine Preisgestaltung, die Beziehungen zu Auftragnehmern, das in der Kampagne verwendete Know-how des Auftragnehmers usw.) zur Verfügung stellen, streng vertraulichen Geschäftsgeheimnischarakter haben. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über all diese Informationen absolute Vertraulichkeit zu wahren.

3.5. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach diesem Artikel gilt nicht für Informationen, die allgemein verfügbar sind oder solche Informationen, die auf andere Art und Weise als Folge einer Verletzung der Vertraulichkeit durch eine der Vertragsparteien nach diesem Artikel verfügbar werden.

3.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erhobenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Grundsätzen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 2016/679, über den Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie alle anderen damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu behandeln.

3.7. Die Absätze 3.4. bis 3.6. dieser AGB bleiben auch nach Beendigung des Vertrages gültig, unabhängig vom Grund für die Beendigung des Vertrages.

4. BELOHNUNG

4.1. Belohnung ist der Betrag, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer für jeden Monat der erbrachten Dienstleistungen zahlen muss. Die Belohnung besteht aus einem festen Teil und einem Erfolgsanteil.

4.2. Der feste Teil der Belohnung in der vertraglich vereinbarten Höhe wird so vereinbart, dass der im Vertrag festgelegte Betrag die Belohnung für die Erstellung einer Kampagne für den Auftraggeber einschließlich der Kosten für Facebook-Werbung sowie die Verwaltung der Kampagne für die Dauer eines Monats umfasst. Für jeden weiteren Monat der Kampagnenverwaltung hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Belohnung in gleicher Höhe gemäß dem Vertrag.

4.3. Der feste Teil der Belohnung für den ersten Monat der Kampagne ist innerhalb von 7 Werktagen nach Beginn der Zusammenarbeit zahlbar. Der feste Teil der Belohnung für die nächsten Monate der Kampagne ist immer innerhalb von 7 Werktagen ab Beginn des jeweiligen Monats in voller Höhe zahlbar. Diese Regelung gilt, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4.4. Der Erfolgsanteil der Belohnung ergibt sich in einer Situation, in der der Auftragnehmer dem Auftraggeber im jeweiligen Monat eine größere Anzahl qualifizierter Kontakte einbringt und gleichzeitig mindestens die vereinbarte Mindestanzahl qualifizierter Kontakte an den Auftraggeber in dem diesem Monat vorangehenden Monat übermittelt. Der Auftraggeber hat immer das Recht zu erklären, dass er nicht will, dass der Auftragnehmer mehr als 60 Kontakte einbringt, wobei diese Erklärung nur dann wirksam und verbindlich ist, wenn sie an den Auftragnehmer spätestens vor der Vermittlung des 50. Kontakts im jeweiligen Monat zugestellt wird. Wenn trotz dieser Erklärung weitere Kontakte übermittelt werden, wobei die Bedingung der Rechtzeitigkeit der Erklärung gemäß diesem Absatz erfüllt ist, kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf einen Erfolgsanteil der Belohnung haben. Die Höhe der Erfolgsbelohnung sowie die Bedingungen für deren Entstehung sind unmittelbar im Vertrag zu vereinbaren.

4.5. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Belohnung oder eines Teils davon um mehr als 5 Werktage in Verzug ist und diese gleichzeitig nicht einmal aufgrund einer Aufforderung mit einer Ersatzfrist bezahlt wird, die nicht kürzer als 5 Werktage sein darf, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kampagne bis zur Bezahlung aller fälligen Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag auszusetzen. In diesem Fall stellt die Leistungsverweigerung seitens des Auftragnehmers keine Vertragsverletzung dar und gleichzeitig hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Belohnung aus dem Vertrag, als ob sie unter normalen Umständen erbracht worden wäre. Der Zeitraum der Leistungsaussetzung seitens des Auftragnehmers ist in der Gesamtdauer der Kampagne enthalten.

4.6. Die gesamte Vergütung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen, die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ausgestellt werden. Rechnungen müssen die Angaben eines Steuerbelegs und eines Handelsdokuments im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Die Fälligkeit der Rechnungen beträgt 5 Werktage, sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart wurde.

4.7. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung der Kampagne, um einen Kontakt für eine andere Arbeitsposition als diejenige zu gewinnen, für die die Kampagne bereits erstellt wurde, wird der Auftragnehmer diese Änderung der Kampagne auf der Grundlage eines neuen Coaching-Fragebogens vornehmen, der der Auftraggeber zu diesem Zweck erneut ausfüllen muss. Für jede solche Anpassung der Position berechnet der Auftragnehmer eine einmalige Belohnung in Höhe von 1.000€ ohne Mehrwertsteuer oder deren Gegenwert in einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden.

5. VERTRAGSSTRAFE UND VERZUGSZINSEN

5.1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit dem Start der Kampagne in Verzug ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 200€ oder den Gegenwert einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden.

5.2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers mit Zahlung einer finanziellen Verpflichtung aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzuges.

5.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers mit Zahlung der Belohnung aus dem Vertrag um mehr als 30 Tage hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 200€ oder deren Gegenwert in einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden.

5.4. Bei Verstößen gegen Abs. 3.3. dieser AGB hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 200€ oder deren Gegenwert in einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden.

5.5. Für den Fall, dass der Auftraggeber den vom Auftragnehmer bereitgestellten qualifizierten Kontakt nicht innerhalb von 2 Werktagen nach seiner Übergabe durch der Auftragnehmer kontaktiert oder diesen Kontakt nicht als unangemessen oder unqualifiziert bezeichnet und dies gleichzeitig auch nach 3 vergeblichen Aufforderungen des Auftragnehmers nicht tut, die innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Kontakts zugestellt werden, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 10€ oder den Gegenwert einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden, für jeden solchen vermittelten und nichtkontaktierten Kontakt.

5.6. Für den Fall, dass der Auftraggeber die vom Auftragnehmer erstellte Grafik, den Text der Facebook-Werbung und ihr Urheberrecht im Zusammenhang mit den Fragen des Qualifikationstests auch nach Ablauf der Zusammenarbeit kopiert oder verwendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000€ oder deren Gegenwert in einer anderen Währung, sollte die Belohnung im Vertrag in einer anderen Währung festgelegt werden.

5.7. Bei Verstößen gegen Abs. 3.4.bis 3.6. dieser AGB ist die Vertragspartei berechtigt, von der verletzenden Vertragspartei eine Vertragsstrafe in Höhe von 500€ zu verlangen.

5.8. Dem Auftraggeber steht die Vertragsstrafe bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens zu.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Probleme mit dem Schalten der Facebook-Werbung informieren.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und/oder das Logo des Auftraggebers in seine Liste der Referenzkunden auf seinen Internetpräsentationen, sozialen Netzwerken, Werbematerialien und dergleichen aufzunehmen, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

6.3. Der abgeschlossene Vertrag sowie alle Rechtshandlungen, die dem Vertragsabschluss vorausgehen, unterliegen tschechischem Recht.

6.4. Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund des Vertrags oder im Zusammenhang damit ergeben, werden vor dem Bezirksgericht in Prague (Tschechische Republik), gegebenenfalls vor dem Kreisgericht Prague (Tschechische Republik) entschieden.

6.5. Diese AGB sind gültig und wirksam ab dem 1.03.2023.

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